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Erstattung der Rentenversicherungsbeiträge

Versicherte, die ohne einen Anspruch auf Rente aus dem Versicherungsleben ausgeschieden sind, können sich die eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge erstatten lassen. Dies betrifft auch Versicherte, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Hier besteht unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Möglichkeit der Beitragserstattung.

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zum Antrag auf Beitragserstattung auch einen Nachweis der Staatsangehörigkeit sowie bei Überweisung der Erstattungsbeträge auf ein Konto im Ausland eine Zahlungserklärung benötigen wird.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Koordinationsbüro zur Verfügung.

 

Weitere Informationen:

  1. Antrag auf Beitragserstattung  >>>
  2. Nachweis der Staatangehörigkeit  >>>
  3. Zahlungserklärung >>>

Quelle: Deutsche Rentenversicherung